Dänemark - Ein Land voller Überraschungen
Entdecke Dänemark - Ein Land voller Überraschungen
Dänemark ist ein wunderschönes Land, das für seine natürliche Schönheit, seine freundlichen Menschen und seine reiche Geschichte bekannt ist. Die Hauptstadt Kopenhagen ist ein beliebtes Reiseziel mit einer beeindruckenden Mischung aus historischer Architektur und moderner Kultur. Hier finden Sie das Schloss Amalienborg, die kleine Meerjungfrau und das Tivoli Vergnügungspark, um nur einige der Sehenswürdigkeiten zu nennen.
Abseits der Hauptstadt bietet Dänemark eine atemberaubende Küste mit wunderschönen Sandstränden und charmanten Fischerdörfern, die man erkunden kann. Auch das dänische Hinterland hat einiges zu bieten, wie z.B. die Region um Aarhus mit ihrer reichen Geschichte und Kultur.
Neben der Geschichte und Natur hat Dänemark auch eine kulinarische Seite zu bieten. Probieren Sie unbedingt die berühmten Smørrebrød-Sandwiches und Frikadellen, sowie die vielen süßen Leckereien wie beispielsweise dänisches Gebäck und Lakritz.
Und wenn Sie auf der Suche nach Entspannung sind, bietet Dänemark auch zahlreiche Möglichkeiten, um zur Ruhe zu kommen. Genießen Sie die Ruhe und die unberührte Natur auf den Inseln Møn oder Bornholm oder entspannen Sie in einem der vielen Kurorte des Landes.
Dänemark ist ein Land voller Überraschungen, das für jeden etwas zu bieten hat. Egal ob Sie auf der Suche nach Abenteuer, Entspannung oder kulinarischen Genüssen sind, Dänemark hat es alles.

Reisepass & Visum
Wir informieren Sie über die Einreisebedingungen, die zu beachten sind, einschließlich der Gültigkeit der Reisedokumente sowie spezifischer Einreisebestimmungen für türkischstämmige Personen.
Land | Reisepass / Identitätskarte | Rückflugticket | Visum |
---|---|---|---|
Andere EU Länder | Ja* | Nein | Nein |
Deutschland | Ja* | Nein | Nein |
Österreich | Ja* | Nein | Nein |
Schweiz | Ja* | Nein | Nein |
Ja | ERFORDERLICH | ** |
Reisepässe
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass der Reisepass für Nicht-EU-Bürger noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig ist. Für EU-Bürger sowie Nicht-EU-Bürger, die einen festen Wohnsitz in einem Schengenland haben und über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für ein Schengenland verfügen, muss der Reisepass während des gesamten Aufenthalts gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Personalausweise/Identitätskarten
[*] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, der bei der Ein- und Ausreise gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein muss:
EU-Länder und Schweiz.
Anmerkung: Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepass mitzuführen, z.B. bei Weiterreise nach Grönland oder auf die Färöer, die nicht Mitglieder des Schengener Abkommens sind.
Hinweis zum Reisepass
Dänemark ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Reisepass- und Visa Hinweise
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [**] Türkische Staatsangehörige mit einem langfristigen Schengen-Visum oder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land, das auch ein Schengen-Land ist, oder für die Schweiz, Liechtenstein oder Norwegen.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €;
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €;
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €.
Visaarten und kosten
Einreise-, Transitvisum.
Gültigkeit
Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.
Transit
Transitpassagiere, die aus einem Nicht-Schengenland am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger einiger Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Gebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Aufenthaltsgenehmigung
Visumpflichtige Reisende: Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Dänemark aufhalten wollen, müssen sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde melden, um die notwendige Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechtes einzuholen. Möglicherweise ist dazu der Reisepass erforderlich.
EU-Bürger und Schweizer, die in Dänemark bis zu 6 Monaten arbeiten, brauchen für diesen Zeitraum keine Aufenthaltsgenehmigung einzuholen.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: ca. 5-12 Arbeitstage. Maximal 15 Tage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) Ab 13 Jahren Personalausweis oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Achtung: Minderjährige sollten die Einverständniserklärung von nicht mitreisenden Elternteilen / Sorgeberechtigten vorlegen können.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Der kurz- oder mittelfristige Import von Hunden, Katzen und Frettchen auf die Faröer Inseln ist verboten. Nur Personen, die ihren permanenten Wohnsitz auf den Faröer Inseln haben, dürfen unter bestimmten Umständen Haustiere einführen. Einfuhrgenehmigungen für Grönland werden sehr restriktiv behandelt.
Anmerkung: Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.
Hinweis: Hunde der Rassen
-Pit Bull Terrier
-Tosa Inu
-American Staffordshire Terrier
-Fila Brasileiro
-Dogo Argentino (argentinische Dogge)
-American Bulldog
-Boerboel
-Kangal
-Zentralasiatischer Owtscharka
-Kaukasischer Owtscharka
-Südrussischer Owtscharka
-Tornjak
-Šarplaninac sowie Hunde aus Kreuzungen mit diesen Rassen und einige neuere Hunderassen aus Osteuropa
dürfen nicht nach Dänemark verbracht werden, wenn diese nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden (Ausnahmen: Pit Bull Terrier und Tosa Inu dürfen in keinem Fall nach Dänemark verbracht werden). Des Weiteren besteht Leinenpflicht für alle Hunde ganzjährig in Wäldern und von April bis September an Stränden.
Hinweis: Hunde (außer Blindenhunde) dürfen dänische Restaurants nicht betreten.
Wir aktualisieren unsere Visum- und Reisepassbestimmungen regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt sind. Wir empfehlen jedoch, dass Sie die für Ihre Reise relevanten Informationen rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Königlich Dänisches Konsulat
Konsulat auch in Zürich.
Für Visaangelegenheiten ist die Königlich Dänische Botschaft in Berlin zuständig.
Telefon: +41 (61) 315 15 90.
Adresse: Oslostrasse 2, 4142 Münchenstein
Geschäftszeiten:
Mi 12.00-15.00 Uhr.
Königlich Dänische Botschaft
Honorargeneralkonsulat in Wien. Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.
Telefon: +43 (1) 512 79 04.
Website: http://oestrig.um.dk/de.aspx
Adresse: Führichgasse 6, 1010 Wien
Mo-Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr.
Königlich Dänische Botschaft
(Auch für die Schweiz zuständig.)
Generalkonsulate in Flensburg, Hamburg und München. Honorarkonsulate in Bremen, Dresden, Erfurt, Hannover, Kiel, Köln, Kronberg, Lübeck, Nürnberg, Rostock und Stuttgart.
Telefon: +49 (30) 50 50 20 00.
Website: http://tyskland.um.dk
Adresse: Rauchstraße 1, 10787 Berlin
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

Die beste Reisezeit hängt von Ihrem Ziel und Ihren Präferenzen ab. Planen Sie sorgfältig und berücksichtigen Sie das Klima, um eine erfolgreiche Reise zu erleben.
Klimaübersicht | Temperatur Tiefstwerte: | Temperatur Höchstwerte: |
---|---|---|
Januar | -2 °C | 1 °C |
Februar | -3 °C | 2 °C |
März | -1 °C | 5 °C |
April | 3 °C | 10 °C |
Mai | 8 °C | 16 °C |
Juni | 11 °C | 19 °C |
Juli | 14 °C | 22 °C |
August | 13 °C | 20 °C |
September | 11 °C | 18 °C |
Oktober | 7 °C | 12 °C |
November | 3 °C | 7 °C |
Dezember | 1 °C | 4 °C |
Wetter und Klima
Beste Reisezeit
Dänemark bietet einen mäßig warmen Sommer von Juni bis August sowie milde Winter von Dezember bis März. Der kälteste Monat ist der Februar, während Frühling und Herbst angenehm mild sind. Die wärmsten Temperaturen sind von April bis Mitte Oktober zu erwarten, sodass das wärmste Wetter in Dänemark in diesem Zeitraum anzutreffen ist.
Die Färöer hingegen genießen aufgrund ihrer Lage am Golfstrom ein vergleichsweise mildes Klima, sind jedoch das ganze Jahr über von starkem Wind geprägt. Die Herbstmonate und der westliche Teil der Inseln weisen die höchsten Niederschlagsmengen auf. Die Sommermonate sind hingegen kühl und von wenig Sonnenschein geprägt, weisen jedoch die geringsten Niederschläge auf.
Geografie
Dänemark, das kleinste skandinavische Land, besteht aus der Halbinsel Jütland und umfasst mehr als 500 Inseln unterschiedlicher Größe. Brücken und Fähren stellen die Verbindung zwischen den bewohnten Inseln und dem Festland her. Im Süden grenzt Dänemark an Deutschland. Die facettenreiche Landschaft ist von fruchtbarem Flachland, malerischen Heidegebieten, Birkenwäldern, idyllischen Seen und faszinierenden Fjorden geprägt.
Sowohl Grönland als auch die Färöer-Inseln stehen unter der Oberhoheit des dänischen Königshauses und verfügen dennoch über eine eigene Verwaltung. Die Färöer, auch als „Schafsinseln“ bekannt, bestehen aus insgesamt 18 bewohnten und 6 unbewohnten Inseln, die sich im Nordatlantik zwischen Schottland und Island erstrecken. Mit einer Einwohnerzahl von 48.354 (Stand 2014) zeichnen sich die Inseln durch ihre zauberhafte Natur und eine vielfältige Vogelwelt aus. Direktflüge verbinden die Hauptstadt Tórshavn sowohl mit Kopenhagen als auch mit Billund. Das dänische Fremdenverkehrsamt übernimmt die Aufgabe der Tourismusförderung sowohl für die Färöer als auch für Grönland.

Kultur und Sprache
Dänemark: Sprache und Kultur
Dänemark: Kultur
Religion
95% evangelisch-lutherisch; es gibt eine kleine katholische und muslimische Minderheit; ca. 3000 Juden.
Sitten und Gebräuche
Allgemeines
Der Dannebrog (die Nationalflagge) und das Königshaus werden hoch geschätzt. 2019 wurde der Dannebrog 800 Jahre alt.
Umgangsformen
Die Dänen pflegen einen hohen Respekt füreinander und zeigen dies auf vielfältige Weise. Beim ersten Kennenlernen begrüßt man sich traditionell mit einem Händedruck, und dieser wird nur erneut ausgetauscht, wenn man sich für längere Zeit nicht gesehen hat. In der Regel wird der Vornamen verwendet und das Du angeboten. Das förmlichere Sie wird hingegen nur für Personen über 75 Jahren sowie für die Königin verwendet, die jedoch das Du anbieten darf. Die Dänen drücken ihre Dankbarkeit zudem sehr oft aus und zeigen ihre Wertschätzung auf unterschiedliche Weise.
Einladungen
Beim Betreten von Wohnungen ist es in Dänemark üblich, dass viele Dänen ihre Schuhe ausziehen, um das Haus sauber zu halten. Es wird erwartet, dass Gäste mit dem Trinken warten, bis der Gastgeber sein Glas erhoben hat, und dies wird oft von einem gemeinsamen „Skål“ oder „Prost“ begleitet. Nach dem Essen ist es üblich, dass Dänen dem Koch oder der Köchin ihren Dank mit einem „Tak for mad“ aussprechen, um ihre Wertschätzung für die zubereitete Mahlzeit zu zeigen.
Kleidung
In Dänemark wird legere Kleidung allgemein akzeptiert und Abendkleidung wird nur bei besonderen Anlässen und in exklusiven Hotels und Restaurants erwartet. Es besteht jedoch ein Verschleierungsverbot, das das Tragen von Burkas, Nikabs, Masken, Sturmhauben und sogar falschen Bärten untersagt. Dieses Verbot gilt in der gesamten Öffentlichkeit und hat das Ziel, die Gesichtserkennung zu ermöglichen und die Kommunikation sowie das soziale Miteinander zu fördern.
Fotografieren
Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Die Bewohner der Freistadt Christiania verbitten sich das Fotografieren ausdrücklich.
Rauchen
Das Rauchen ist in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln sowie an Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes und in größeren Speise- und Ausschankstätten in Dänemark untersagt. Die meisten Einrichtungen bieten jedoch separate Raucherkabinen an. In Kneipen mit einer Fläche von mehr als 100 Quadratmetern gilt ein striktes Rauchverbot. Nur kleine Schankstätten dürfen selbst entscheiden, ob das Rauchen gestattet ist oder nicht. Für Raucher bieten viele Hotels spezielle Zimmer an.
Trinkgeld
Trinkgeld zu geben, ist in Dänemark eher unüblich. Es ist meist schon in der Rechnung enthalten. Es kann aber bei großer Zufriedenheit mit dem Service gegeben werden.
Sprache
Amtssprache ist Dänisch. Viele Dänen sprechen auch Deutsch, Englisch oder Französisch. Auf den Färöern ist Färöisch Amtssprache, Dänisch ist Schulpflicht.

Geld und Kreditkarten
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Dänische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: dkr, DKK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100 und 50 dkr, Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 2 und 1 dkr sowie 50 Øre.
Kreditkarten
Mastercard, American Express, Diners Club, Visa und alle anderen gängigen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarten. Kreditkarten werden von allen Geldinstituten sowie vielen Hotels, Restaurants und größeren Geschäften akzeptiert.
Am Geldautomat
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Die Girocard wird zu einer Debitkarte umgestaltet. Ab dem Jahr 2023 werden Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol ausgeben. Vorhandene Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. Ab spätestens 2027 wird das Maestro-Symbol nicht mehr verfügbar sein. Visa könnte ein möglicher Ersatz für Maestro sein. Die neuen weltweit einsetzbaren Debitkarten sind jedoch keine Kreditkarten, da die Beträge bei der Verwendung sofort vom Konto abgebucht werden. Reisende sollten jedoch beachten, dass sie sich vor ihrer Reise bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeiten ihrer Bankkundenkarte im Ausland informieren sollten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. In Dänemark werden Reisescheck so gut wie nicht mehr akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Mi und Fr 09.30-16.00/17.00 Uhr, Do 09.30-18.00 Uhr. Einige Banken in Kopenhagen haben Mo-Fr von 09.30-17.00 Uhr geöffnet. Manche Wechselstuben haben bis Mitternacht geöffnet.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben getauscht werden, allerdings können Banken das Einwechseln von großen ausländischen Banknoten ablehnen. Unabhängig von der Höhe des Betrages wird eine Wechselgebühr erhoben. Es gibt zahlreiche Geldautomaten, an denen mit EC/Maestro-, Master-, Cirrus-, Spar- und Visacard Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden kann.
Dänemark Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Dänemark von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 3.250 dkr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 2.250 dkr, Reisen mit der Bahn/dem Auto).
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Verbotene Importe
Frische, unbearbeitete Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Import/Export EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (über 22 %) (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (weniger als 22 %) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Tee, Parfüms und Souvenirs sind bei der Einreise nach Dänemark ohne Begrenzung. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Hinweise
Dänemark hat im innereuropäischen Reiseverkehr die Zollkontrollen wieder eingeführt. Reisende müssen mit stichprobenartigen Kontrollen bei der Grenzüberquerung rechnen.
Weitere Informationen sind vom dänischen Zollamt erhältlich.

Gesundheit und Impfungen
Impfung | Besondere vorsichtnahme | Pflichtimpfung |
---|---|---|
Gelbfieber | Nein | - |
Cholera | Nein | - |
Typhus & Polio | Nein | - |
Malaria | Nein | - |
Dänemark: Gesundheit und Impfungen
Medizinische Versorgung und Gesundheitswesen
Alle Ausländer, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, haben Anspruch auf kostenlose Krankenhaus- und Ambulanzbehandlung im Notfall. Die Behandlung in Arztpraxen ist nur dann nicht selbst zu tragen, wenn es sich um einen Vertragsarzt handelt und man vor Beginn der Behandlung seinen Versicherungsnachweis vorlegt.
In Dänemark gibt es einige private Arztwachen, die keinen Vertrag mit dem dänischen Krankenversicherungssystem haben. Die Kosten, die nicht über die europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können muss der Reisende privat tragen.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Aushelfender Träger ist der dänische Gesundheitsdienst. Im Notfall behandeln Vertragsärzte der Sozial- und Gesundheitsverwaltung. Auskünfte über Anschriften von Vertragsärzten sind beim zuständigen Landkreisamt (Amtskommune) erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Der Notdienst in Dänemark hat die Rufnummer 112.
In den Apotheken sind nur Medikamente erhältlich, die von dänischen oder anderen skandinavischen Ärzten verschrieben werden. Manche Medikamente, die in anderen europäischen Ländern rezeptfrei sind, erhält man in Dänemark nur auf Rezept. Der Patient trägt einen Teil der Kosten.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das Infektionsrisiko für die von Zecken verursachte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird als gering eingestuft. Einzelerkrankungen wurden aus Bornholm und dem nördlichen Seeland gemeldet. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Tollwut kommt landesweit gelegentlich vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitszeugnis
In Dänemark und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Dänemark akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Essen und Trinken
Dänemark: Essen und Trinken
Die dänische Küche zeichnet sich durch ihren starken Fokus auf Meeresfrüchte aus, darunter süß-sauer marinierte oder geräucherte Heringe, Makrelen, Kabeljau, Dorsch, Seelachs, Scholle und Krabben. Darüber hinaus sind herzhafte Spezialitäten wie Schweinekrustenbraten mit Rotkohl, Leberpastete mit gerösteten Zwiebeln und dänischer Höhlenkäse sehr beliebt. In den Sommer- und Herbstmonaten werden Beeren und Pilze in die Speisekarte aufgenommen, um saisonale Köstlichkeiten zu bieten. Die Dänen sind auch für ihre Vorliebe für Süßigkeiten bekannt, wie zum Beispiel Blätterteiggebäck mit Sahnefüllung und Zuckerguss, Sahneeis mit Frucht- oder Schokoladensoße, Lakritz, Pfefferminzpastillen und bunte Bonbons. Es gibt viele Dropskøgereien, wo Besucher den Zuckerbäckern bei der Herstellung der Bonbons zusehen können. In Kopenhagen gibt es eine Vielzahl von erstklassigen Gourmetrestaurants und auch in Aalborg findet man ungewöhnlich viele gastronomische Einrichtungen. Pizzerien und Schnellrestaurants sind in allen Städten zu finden, während an jeder Straßenecke Imbissstände darauf warten, köstliche Angebote wie heiße Würstchen (Pølser), Hotdogs, Pommes frites, Erfrischungsgetränke und Bier anzubieten.
Spezialitäten
In Dänemark ist es üblich, zur Mittagszeit Smørrebrød zu essen. Dabei handelt es sich um mit Wurst, Fisch oder Käse belegte Brote, die reichhaltig garniert sind und mit Messer und Gabel gegessen werden. Viele Restaurants bieten auch ein kaltes Büffet (Koldt Bord) zur Selbstbedienung an, das eine große Auswahl an Fisch, Fleisch, Wurst, Käse, Salaten, warmen Gerichten und Nachspeisen umfasst. Die verschiedenen Gänge werden üblicherweise der Reihe nach gegessen. Zum Frühstück werden Tee oder Kaffee, verschiedene Brotsorten, Brötchen, Marmelade, Käse, Wurst und gekochte Eier serviert.
Gut zu wissen
Restaurants, die besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Diabetikern legen, werden vom dänischen Hotel- und Restaurantverband mit einem speziellen Zeichen ausgezeichnet. Dieses Zeichen zeigt eine Kochmütze, auf der der Satz „Diabetes mad – sund mad for alle“ („Diabetikeressen – gesundes Essen für alle“) geschrieben steht.
Trinkgeld
In den Rechnungen der Hotels und Restaurants ist das Trinkgeld bereits enthalten, ebenso in Taxigebühren. Gepäckträger und Personal in öffentlichen Toiletten erwarten ein Trinkgeld.
Mindestalter für Alkoholkonsum
In Dänemark darf man ab 16 Jahren Bier und Wein sowie ab 18 Jahren Spirituosen trinken.
Regionale Getränke
Dänemark ist bekannt für seine Biersorten, die von Brauereien wie Carlsberg und Tuborg produziert werden. Ein weiteres beliebtes Getränk ist Aquavit, das auch als Schnaps bekannt ist. Traditionell wird Aquavit eiskalt serviert und zusammen mit Bier zu kalten Mahlzeiten getrunken. Alkohol ist jedoch wie in vielen skandinavischen Ländern auch in Dänemark teuer.

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