Deutschland - Faszinierendes Reiseziel
Entdecke Deutschland: Kultur, Geschichte und Natur
Deutschland ist ein faszinierendes Reiseziel mit einer reichen Kultur und Geschichte sowie atemberaubenden Landschaften. Von den majestätischen Alpen im Süden bis zu den wunderschönen Küsten im Norden gibt es für jeden etwas zu entdecken. Besuche historische Städte wie Berlin, München und Hamburg, erkunde malerische Dörfer und wandere durch die idyllischen Wälder und Berge. Nicht zu vergessen sind die kulinarischen Erlebnisse, die Deutschland zu bieten hat – von deftigen Wurst- und Käsesorten bis hin zu köstlichen Kuchen und Bieren. Mach dich bereit für eine unvergessliche Reise durch Deutschland!

Reisepass & Visum
Wir informieren Sie über die Einreisebedingungen, die zu beachten sind, einschließlich der Gültigkeit der Reisedokumente sowie spezifischer Einreisebestimmungen für türkischstämmige Personen.
Land | Reisepass / Identitätskarte | Rückflugticket | Visum |
---|---|---|---|
Andere EU Länder | Ja* | Nein | Nein |
Deutschland | Ja* | Nein | Nein |
Österreich | Ja* | Nein | Nein |
Schweiz | Ja* | Nein | Nein |
Ja | Ja | ** |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Die Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Personalausweise/Identitätskarten
[*] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit während des Aufenthalts gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis zum Reisepass
Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Reisepass- und Visa Hinweise
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Für alle Personen ab 16 Jahren besteht in Deutschland Ausweispflicht mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger u.a. folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [**] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €
Nationales Visum: 75 €.
Visaarten und kosten
Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Gültigkeit
Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit.
Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise.
Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Transit
Visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland einreisen und über die Flughäfen
Berlin Tegel (06.00-23.00 Uhr),
Düsseldorf (06.00-21.00 Uhr),
Frankfurt/Main (24 Std.),
Hamburg (04.30-23.30 Uhr),
Köln/Bonn (04.30-23.00 Uhr) oder
München (24 Std.)
ohne weitere Zwischenlandungen in Deutschland mit dem gleichen Flugzeug oder dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen und gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
Staatsbürger bestimmter Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Anmerkung für türkische Staatsangehörige: U. a. türkische Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land benötigen in jedem Fall ein Transitvisum, auch wenn sie mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen.
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Das Schengen-Visum kann auch online beantragt werden.
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) (a) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und über genügend freie Seiten verfügen.
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Arbeitserlaubnis
Antrag muss im Reiseland gestellt werden, Voraussetzung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen muss gerechnet werden, da die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden muss. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und den USA gelten Ausnahmeregelungen. Staatsangehörige aller Länder, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit aufnehmen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Aufenthaltsgenehmigung
Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate im Land aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bestätigen lassen. Dazu ist der gültige Reisepass, zwei Passfotos und der Finanzierungsnachweis notwendig.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.
Anmeldepflicht
Visumpflichtige Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Dazu ist eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Kinderausweis für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern / Sorgeberechtigten mit sich zu führen.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Einreise mit Haustieren
Vögel aus allen Ländern benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind Sittiche und bis zu drei Papageien, die keine Einfuhrgenehmigung benötigen, wenn pro Tier ein Gesundheitszeugnis in deutscher Sprache vorliegt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor der Einreise keine Krankheiten hatte.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland:
Bei der Rückreise aus EU-Ländern und Norwegen fordert der deutsche Zoll Heimtierausweis, implantierten Mikrochip und Tollwut-Impfung. Bei der Rückreise aus tollwutgefährdeten Drittländern wie z.B. die Türkei, Russland und Tunesien ist zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Tier vor der Ausreise auf Tollwut-Antikörper untersucht wurde.
Hinweis: Verboten ist die Einfuhr der Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie von Hunden aus Kreuzungen mit diesen Rassen. Jedes Bundesland hat zudem eigene Vorschriften.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen für Haustiere sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie beim Deutschen Zoll erhältlich.

Die beste Reisezeit hängt von Ihrem Ziel und Ihren Präferenzen ab. Planen Sie sorgfältig und berücksichtigen Sie das Klima, um eine erfolgreiche Reise zu erleben.
Klimaübersicht | Temperatur Tiefstwerte: | Temperatur Höchstwerte: |
---|---|---|
Januar | -3 °C | 2 °C |
Februar | -2 °C | 4 °C |
März | 1 °C | 8 °C |
April | 4 °C | 13 °C |
Mai | 8 °C | 19 °C |
Juni | 11 °C | 22 °C |
Juli | 13 °C | 23 °C |
August | 12 °C | 23°C |
September | 9 °C | 19 °C |
Oktober | 6 °C | 13 °C |
November | 2 °C | 7 °C |
Dezember | -1 °C | 3 °C |
Beste Reisezeit
Die Skisaison in den Alpen erstreckt sich von Dezember bis März, wobei der Januar oft die besten Bedingungen bietet. In den letzten Jahren war der Dezember jedoch oft zu warm für gute Skibedingungen. Das angenehmste Wetter in Deutschland ist normalerweise von Mai bis Oktober zu finden.
Geografie
Deutschland grenzt im Norden an Dänemark, im Westen an die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich, im Süden an die Schweiz und Österreich. Die östlichen Nachbarn der Bundesrepublik sind die Tschechische Republik und Polen. Im Nordwesten bildet die Nordsee eine natürliche Grenze. Die deutsche Ostseeküste erstreckt sich von der dänischen Grenze bis nach Polen.
Von Süden nach Norden kann man drei Landschaftsräume unterscheiden – die Alpen mit dem Alpenvorland, die waldreiche Mittelgebirgszone und die Norddeutsche Tiefebene. Das Rheinland, der Schwarzwald und Bayern sind die traditionellen Urlaubsgebiete im Westen Deutschlands. Im Osten Deutschlands, besonders in der Mark Brandenburg und in Mecklenburg, gibt es unzählige Seen. Die Tiefebenen gehen in das Hügel- und Bergland der Lausitz und Sachsens über. Das Elbsandsteingebirge südlich von Dresden beeindruckt mit seinen bizarren Felsformationen. Das Erzgebirge ist ein beliebtes Wintersport- und Erholungsgebiet. Im Herzen Deutschlands liegen Thüringen und der Harz, waldreiche Mittelgebirge, in denen man herrlich wandern kann.
Zum deutschen Teil der Alpen gehören die Allgäuer Alpen, die Bayerischen Alpen (mit Deutschlands höchstem Berg, der Zugspitze, 2964 m) und die Berchtesgadener Alpen. Charakteristisch für diese Region sind Hochgebirgsformen mit Graten und steil abfallenden Wänden. Das Alpenvorland ist eine weite, hügelige Hochebene, die sich nach Norden und Nordosten zur Donauebene hin erstreckt. Moore, Hügelketten und Seen bestimmen das Landschaftsbild.
Elbe, Oder, Weser, Rhein, Mosel, Donau, Isar, Main und Neckar sind die wichtigsten Flüsse Deutschlands. Der größte natürliche See ist der zwischen der Bundesrepublik, der Schweiz und Österreich gelegene Bodensee.

Kultur und Sprache
Deutschland: Kultur
Religion
34% evangelisch, 34% römisch-katholisch; jüdische, muslimische (4%) sowie andere christliche und nicht-christliche Minderheiten.
Sitten und Gebräuche
Umgangsformen
Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Bei einer Einladung in die Wohnung des Gastgebers werden oft Speisen und Getränke angeboten. Mitgebrachte Blumensträuße überreicht man immer ausgewickelt (laut Tradition gibt man eine ungerade Zahl, und rote Rosen sind ausschließlich für die Partnerin reserviert). Bei Telefongesprächen nennt man zuerst den eigenen Namen, bevor man nach der gewünschten Person fragt.
Bekleidung
In Deutschland ist legere Kleidung weitgehend akzeptiert, aber in einigen Restaurants sowie bei Besuchen von Opern, Theateraufführungen und Konzerten wird elegantere Kleidung erwartet. Zu ganz besonderen Anlässen kann auch Abendkleidung erforderlich sein.
Rauchen
Raucher müssen in Deutschland beachten, dass das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Schulen, Ämtern und Krankenhäusern verboten ist. Es gibt jedoch in Bahnhöfen und Flughäfen speziell ausgewiesene Raucherzonen und in einigen Bundesländern können gastronomische Betriebe abgetrennte Raucherräume haben.
Trinkgeld
Im Restaurant und im Café ist ein Trinkgeld in Höhe von 5 – 10 % des Rechnungsbetrags üblich, im Taxi sind es 10 %.
Sprache
Die offizielle Amtssprache in Deutschland ist Deutsch. Hochdeutsch wird als Standardsprache in den überregionalen Medien und in der Schriftsprache verwendet. Es gibt jedoch zahlreiche regionale Dialekte, die teilweise stark vom Hochdeutschen abweichen. Besonders im süddeutschen Sprachraum ist der Gebrauch des Dialekts üblich. Englisch ist eine weit verbreitete Fremdsprache und wird von einem Großteil der Bevölkerung gesprochen. Französisch, Spanisch, Russisch und Latein werden an Schulen unterrichtet, während Niederländisch an manchen Schulen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen angeboten wird. Chinesisch und Italienisch können ebenfalls in einigen Schulen erlernt werden.
In Schleswig-Holstein gibt es eine dänische Minderheit, weshalb auch Dänisch als Schulsprache angeboten wird. Eine weitere Minderheitensprache ist Sorbisch, eine slawische Sprache, die in Brandenburg und Sachsen von rund 50 Schulen als Unterrichtssprache angeboten wird. Friesisch (in Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und Romanes (Minderheitensprache der Sinti und Roma) sind weitere Minderheitensprachen. Niederdeutsch (Plattdeutsch) wird als Regionalsprache in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gesprochen.
Aufgrund der hohen Zahl von Zuwanderern sind auch Türkisch (mit etwa 2 Millionen Muttersprachlern), Russisch (mit etwa 3-4 Millionen Muttersprachlern) und Polnisch weit verbreitet.
Deutsch ist eine von 23 Amtssprachen der Europäischen Union (EU) und neben Englisch und Französisch auch eine der Arbeitssprachen. Es ist die meistgesprochene Muttersprache in der EU und nach Englisch die zweithäufigste Sprache insgesamt (von Mutter- und Fremdsprachlern gesprochen).

Geld und Kreditkarten
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1, 2 und 5* Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents. * Die deutsche 5-Euro-Münze ist nur in Deutschland als Zahlungsmittel gültig. Der 500 Euro-Geldschein wird seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr gedruckt, 500 Euroscheine im Umlauf bleiben gesetzliches Zahlungsmittel.
Kreditkarten
Alle gängigen Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Die Girocard wird zu einer Debitkarte umgestaltet. Ab dem Jahr 2023 werden Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol ausgeben. Vorhandene Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. Ab spätestens 2027 wird das Maestro-Symbol nicht mehr verfügbar sein. Visa könnte ein möglicher Ersatz für Maestro sein. Die neuen weltweit einsetzbaren Debitkarten sind jedoch keine Kreditkarten, da die Beträge bei der Verwendung sofort vom Konto abgebucht werden. Reisende sollten jedoch beachten, dass sie sich vor ihrer Reise bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeiten ihrer Bankkundenkarte im Ausland informieren sollten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.
Reiseschecks können in Deutschland nur noch in Großstädten in wenigen Banken bzw. in Wechselstuben eingelöst werden. In Geschäften, Hotels oder Restaurants werden sie als Zahlungsmittel nicht anerkannt.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.30-13.00 und 14.00/14.30-16.00 Uhr, Do bis 17.30 Uhr in größeren Städten. Zentralen sind meist durchgehend geöffnet.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU (Ein- und Ausreise nach / aus Deutschland): Zahlungsmittel ab 10.000 Euro müssen mündlich deklariert werden.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Geldmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).
Geldwechsel
In Banken, Sparkassen, Postämtern und Wechselstuben. Bargeld ist rund um die Uhr an Geldautomaten mit ec-/Maestro-Karte oder mit internationalen Kreditkarten erhältlich. Außerdem gibt es auf den Flughäfen und wichtigen Bahnhöfen elektronische Wechselautomaten, die internationale Währungen in Euro wechseln.
Deutschland Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Deutschland von Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind, eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Tabakwaren und Alkohol dürfen nur von Personen ab 17 Jahren abgabenfrei eingeführt werden.
Eingeführter Wein, der den Alkoholgehalt überschreitet, wird mit 19 % besteuert.
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Verbotene Importe
Die Ein-, Durch- und Ausfuhr von illegalen Drogen ist verboten.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Einfuhrbeschränkungen
Die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Waffen und Munition ist nur unter strengen gesetzlichen Auflagen zulässig. Wegen des Artenschutzes gelten für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten ebenfalls strenge Bestimmungen.
Import/Export EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.),
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränge (Personen ab 17 J.);
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) (Personen ab 17 J.);
60 Liter Schaumwein (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
10 kg Kaffee oder kaffeehaltige Waren.
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom deutschen Zoll erhältlich.

Gesundheit und Impfungen
Impfung | Besondere vorsichtnahme | Pflichtimpfung |
---|---|---|
Gelbfieber | Nein | - |
Cholera | Nein | - |
Typhus & Polio | Nein | - |
Malaria | Nein | - |
Deutschland: Gesundheit und Impfungen
Medizinische Versorgung und Gesundheitswesen
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Rezeptpflichtige Medikamente und Krankenhausbehandlungen müssen bezahlt werden.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
In Notfällen kann der Polizeinotruf (110) und die Unfallrettung (112) angerufen werden. Es gibt in jeder Stadt auch einen ärztlichen Notdienst, der nachts und an Wochenenden hilft. Die jeweilige Telefonnummer kann man dem örtlichen Telefonbuch entnehmen.
Apotheken sind Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-12.00 Uhr geöffnet. An jeder Apotheke befindet sich ein Hinweis über Nacht- und Sonntagsdienst von Ärzten und Apothekern.
350 anerkannte Heilbäder und Kurorte bieten modernste Therapieeinrichtungen sowie zahlreiche Unterhaltungs- und Sportmöglichkeiten zur Entspannung und Erholung an. Informationen von der DZT (s. Adressen) oder vom Deutschen Heilbäderverband e. V., Schumannstraße 111, D-53113 Bonn. Tel: (0228) 20 12 00.
Sonstige Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von März bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Am höchsten ist das Übertragungsrisiko im Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird landesweit (außer in Hamburg, Berlin und Bremen) und hauptsächlich von März bis Oktober durch Zecken übertragen. Besonders betroffen sind Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME zu empfehlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken, besonders im Spätsommer und Herbst, übertragen. Ein Risikogebiet für das West-Nil-Fieber ist die Region am Oberrhein.
Deutschland gilt terrestrisch tollwutfrei.
Gesundheitszeugnis
In Deutschland und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Deutschland akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Essen und Trinken
Deutschland: Essen und Trinken
Die Hauptmahlzeit in Deutschland ist das Mittagessen, während das Abendessen gegen 19:00 Uhr eingenommen wird und meist aus belegten Broten und verschiedenen Salaten besteht. Zum Frühstück gibt es normalerweise gekochte Eier, verschiedene Brotsorten oder Brötchen, Marmelade, Honig, Müsli, Wurst, Schinken und Käse.
In Imbissstuben, Cafés und Metzgereien werden gegrillte und gebratene Würstchen, „Knacker“ und Bockwürste mit Brötchen oder Kartoffelsalat angeboten. Belegte Brötchen sind auch erhältlich und werden entweder mit Schinken, verschiedenen Wurstsorten, Leberkäse, „Hackepeter“ (rohes Schweinehack mit Zwiebeln), Käse oder eingelegtem Hering belegt und mit Zwiebelringen, eingelegten Gurken, hartgekochten Eiern und mehr garniert.
Die Bäckereien bieten eine große Auswahl an verschiedenen Broten und Brötchen, wobei Sauerteig-, Roggen-, Kümmel- und Vollkornbrote sowie Laugenbrezeln besonders beliebt sind.
In Gasthäusern oder Restaurants besteht ein vollständiges Tagesmenü in der Regel aus drei Gängen. Häufig wird Suppe als Vorspeise serviert, während das Hauptgericht aus Fleisch mit Soße, Kartoffeln, Gemüse oder Salat besteht. Kartoffeln werden auf verschiedene Arten zubereitet, wie zum Beispiel als Salzkartoffeln, Bratkartoffeln, Kartoffelklöße, Kartoffelpüree oder Kartoffelpuffer. Zum Nachtisch gibt es oft Pudding, Eis, Kompott oder Obst. In Restaurants können Bier oder Wein zu den Speisen gereicht werden.
Konditoren bieten eine breite Auswahl an Kuchen, Torten und Gebäck an, die mit Sahne, Buttercreme, Obst oder Quark gefüllt oder belegt sind. Am Nachmittag trifft man sich gerne zu Hause oder im Café zum Kaffee und Kuchen. Tischbedienung ist üblich, aber es gibt auch zahlreiche Restaurants mit Selbstbedienung. Für den kleinen Hunger stehen auch leichte Mahlzeiten zur Verfügung.
Spezialitäten
Es gibt eine Vielzahl an regionalen Spezialitäten:
Hamburg und Norddeutschland haben eine Reihe von regionalen Spezialitäten zu bieten, darunter Hamburger Aalsuppe, Labskaus (Corned Beef oder gepökeltes Rindfleisch mit Kartoffelpüree, Rollmops-Hering und Spiegelei), Birnen, Bohnen und Speck, Heidschnuckenbraten, Kohl und Pinkel (Grünkohl und Würstchen), Kabeljau mit grüner Soße, Bauernfrühstück (Omelette mit Bratkartoffeln und Zwiebeln), Hannoversches Blindhuhn (Eintopf aus Speck, Kartoffeln, Gemüse und Obst), Katenrauchschinken, Matjes-Hering, Räucheraal, Fisch- und Krabbenbrötchen als Zwischenmahlzeit, Rote Grütze (Fruchtpüree mit Vanillesoße oder Sahne), Rumtopf (in Rum eingelegte Früchte) und Lübecker Marzipan.
In Mecklenburg-Vorpommern sind Plum’n un Klüt (Pflaumen und Klöße), Spickbost (geräucherte Gänsebrust) und Rügenwalder Teewurst einige der bekanntesten regionalen Spezialitäten.
In der Mark Brandenburg sollte man unbedingt Teltower Rübchen, Mohnprielen und Mohnstriezel, Morchelgerichte, Oderkrebse, Eberswalder Spritzkuchen und Schwarzsauer (mit Backpflaumen und Klößen) probieren.
Berlin ist bekannt für Spezialitäten wie Eisbein mit Sauerkraut und Kartoffel- oder Erbspüree, Buletten, Berliner Leber (mit Zwiebel- und Apfelringen), Eierpfannkuchen, Kartoffelpuffer, Berliner (zuckerbestäubtes Schmalzgebäck mit Marmeladefüllung) und Berliner Weiße mit Schuss (obergäriges Bier mit Waldmeister- oder Himbeersirup).
In Westfalen und im nördlichen Rheinland sind Rheinischer Sauerbraten, Reibekuchen (aus Kartoffeln) mit Apfelmus, Himmel und Erde (Apfel- und Kartoffelpüree) mit Plünz (Blutwurst) und Röstzwiebeln, Pfeffer-Potthast (gewürztes Rindfleisch mit Lorbeerblättern) und Moselhecht in cremiger Käsesoße sowie Roggenbrötchen mit Leberwurst und halver Hahn (Käsebrötchen) regionale Spezialitäten. Hier findet man auch Räucherschinken, ausgezeichnete Mettwürstchen und Pumpernickel (schwarzes Roggenvollkornbrot), sowie Apfelkraut (Sirup), Pflaumenmus, Aachener Printen und Honigkuchen.
Sachsen-Anhalt bietet verschiedene regionale Spezialitäten wie Lehm und Stroh, eine Mischung aus Sauerkraut und Erbsenpüree, Köhlersuppe, die aus Brotwürfeln, Nierentalg, Zwiebeln und Pilzen besteht, Speckkuchen mit Eiern und Kümmel, Zerbster Brägenwurst und Bitterbier sowie Baumkuchen.
In Thüringen sind Thüringer Rostbratwürste, Hefeplinsen, Eierkuchen mit Rosinen und Zucker oder Marmelade, und Streuselkuchen mit Apfel, Pflaumen, Mohn, Quark oder Zwiebeln bekannt. Es gibt auch verschiedene Pilzgerichte, die hier als „Schwämm“ bezeichnet werden.
Sachsen ist bekannt für Gerichte wie Leipziger Allerlei, eine Gemüsemischung, Dresdner Stollen, Speckkuchen und Quarkkeulchen.
In Frankfurt und Hessen werden traditionell Rippchen mit Sauerkraut, Frankfurter Würstchen und Ochsenbrust in Frankfurter grüner Soße, eine kalte Kräutersoße mit Mayonnaise, Zwiebelkuchen und Frankfurter Kranz, eine Buttercremetorte mit Mandelkrokant, serviert.
Die Pfalz und Baden bieten Gerichte wie Saumagen, Schlachtplatte, Leberknödel, Weinsauerkraut, Fleischklöße, Ochsenbrust mit Meerrettichsoße, Kartoffelsuppe mit Zwetschgenkuchen, Dampfnudeln mit Weinsoße, Rotweinkuchen, Zwiebelkuchen, Weinsuppe, Rieslinghuhn mit breiten Bandnudeln, Flammkuchen, Badische Schneckensuppe, Bachforelle, Eingemachtes Kalbfleisch, Kalbsfrikassee mit weißer Kapernsoße, Schwarzwälder Schinken und Schwarzwälder Kirschtorte.
In Stuttgart und Schwaben sind Maultaschen, Spätzle, Linsen und Spätzle mit Seidenwürstchen, Bubenspitzle aus Kartoffelteig, Zwiebelrostbraten und Schwäbisches Schäufele sehr beliebt.
In München und Bayern/Franken findet man Gerichte wie Leberkäs‘, verschiedene Knödel, Spanferkel, Spießbraten, Weißkraut mit Kümmel, Spiegelkarpfen, Schwammerln mit Knödeln, Leberknödelsuppe, Nürnberger Rostbratwürstchen, Weißwurst mit süßem Senf, Brezn, Obatzter, Bayerische Creme, Strudel und Nürnberger Lebkuchen.
Trinkgeld
Die Bedienung ist in Hotelrechnungen bereits inklusive, während in Restaurants und Cafés üblicherweise 10% Bedienungsgeld erwartet werden. Auch Taxifahrer, Friseure und Toilettenpersonal erwarten in der Regel ein Trinkgeld. Bei Taxifahrten und Friseurbesuchen wird üblicherweise aufgerundet, während Toilettenpersonal und Garderobiere normalerweise etwa 50 Cent erhalten.
Mindestalter für Alkoholkonsum
In Deutschland darf man ab 16 Jahren Bier und Wein sowie ab 18 Jahren Spirituosen trinken. In Gaststätten und Kneipen darf Alkohol nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt oder verkauft werden.
Regionale Getränke
Die Gastronomieszene in Deutschland bietet ein vielfältiges Angebot an Getränken und Speisen. In Restaurants und Kneipen wird Tischbedienung angeboten. Beachten Sie, dass Minderjährige nur in Begleitung eines Erwachsenen Gaststätten betreten dürfen und keine alkoholischen Getränke erhalten. Die Öffnungszeiten variieren, jedoch sind Gaststätten in Urlaubsorten und Großstädten in der Regel ganztägig bis Mitternacht oder später geöffnet. Es gibt keine gesetzlichen Sperrstunden in Berlin und Hamburg.
Bier ist das Nationalgetränk und wird in verschiedenen Stärken und Geschmacksrichtungen angeboten. Es gibt leichte Pilsner sowie kräftige Dunkelbiere, aber auch besondere Spezialitäten wie das bayerische Weizenbier oder Weißbier. Im Süden Deutschlands laden Biergärten im Sommer zum Verweilen ein. Das weltbekannte Münchner Oktoberfest ist ein jährliches Highlight.
Deutsche Weine zählen zu den besten der Welt. Bekannte Weinregionen sind die Täler des Rheins und der Mosel, aber auch die badischen Weine, der Frankenwein und die Weine aus den Anbaugebieten der Ahr und Nahe sowie Saale und Unstrut sind eine Kostprobe wert. Neben Wein gibt es auch hochprozentige Getränke wie Korn im Norden, Magenbitter und Kräuterliköre aus Mitteldeutschland, Eierlikör und Weinbrand aus dem Rheinland und Obstbrände wie Kirschwasser, Himbeer-, Pflaumen-, Birnen- und Mirabellengeist aus dem Nordschwarzwald. Während der Weinlesezeit wird vielerorts „Neuer Wein“ (gegorener Traubensaft) mit Zwiebelkuchen angeboten. Auf den deutschen Weihnachtsmärkten, zu denen der Nürnberger Christkindlmarkt gehört, wird gerne Glühwein mit Zucker oder Honig und Gewürzen angeboten.

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